Wichtig für Planer, Hauseigentümer und Verwaltungen (Stand Januar 2017).

Die Norm „DIN EN 13724“ legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Öffnung von Briefkästen sowie zur
Auslieferung von Briefpost fest. Dadurch sind die Kriterien deutlich anspruchsvoller als früher. Das bedeutet
für die Kunden mehr Sicherheit bei der Zustellung von Briefpost.

KRITERIEN

Norm-Kriterien der EN 13724-Klassifizierung

– Klassifizierung in 4 verschiedene Typen von Einwurföffnungen (Außenbereich, Innenbereich, Durchwurf,
Tür-/Seitenwand).

– Ausweisung von 3 verschiedenen Einwurfgrößen (Quereinwurf mit Breite min. 325 mm/max. 400 mm bei Einwurfhöhe
min. 30 mm/max. 35 mm oder Einwurfhöhe min. 35 mm/max. 45 mm: Längseinwurf mit Breite min. 230 mm/max. 280 mm
bei Einwurfhöhe min. 30 mm/max. 35 mm).

– Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion nach EN 1670 und gegen Eindringen von Wasser (Regentest und Festlegung
der erlaubten Menge des eingedrungenen Wassers), unter der Vorrausetzung, dass sämtliche Öffnungen geschlossen
sind.

– Widerstand gegen Einbruch durch stabile Materialien und Schlösser mit einer Einteilung in 3 Sicherheitsstufen
(die erlaubte Verformung wird festgelegt, wenn Hausbriefkästen bei Stufe 1 mit 150 N und bei Stufe 2 mit 220 N
belastet werden; hochwertige Schlösser mit 200 Schließverschiedenheiten bei Stufe 1 und 500 bei Stufe 2).

– Ein Briefumschlag im Format C4 muss, ohne ihn zu falten oder zu beschädigen, zugestellt bzw. entnommen werden
können (C4 = 229 x 324 mm).

– Die Einbauhöhe der Schlösserachse muss zwischen 900 mm und 1300 mm liegen. In dieser Höhe sollten mindestens
30% der Schlösser platziert sein. Aus ergonomischen Gründen sollte die untere Kante der niedrigsten
Einwurföffnung und die obere Kante der höchsten Einwurföffnung auf einer Höhe zwischen 700 mm und 1700 mm liegen
(gemessen von der Bodenebene auf der Einwurfseite, liegend).

– Zur Gewährleistung der Sicherheit des Benutzers sowie wegen drohender Verletzungsgefahr, dürfen Komponenten
von Einwurföffnungen keine scharfen Ecken besitzen.

– Definierte Entnahmesicherungen gegen unbefugtes Entnehmen, bis zu einem Abstand Kastenboden zu Einwurföffnung
von 680 mm, sind vorzusehen.

– Das Mindestvolumen wird mit einer Stapelhöhe von min. 40 mm Postgut im C4 festgelegt.

– Wenn der Hersteller erklärt, dass sein Produkt dieser Norm entspricht, so ist das Produkt gemäß ihrer
Vorschrift zu kennzeichnen.

– Eine Montageanleitung muss passend zum Produkt zur Verfügung gestellt werden.

– Die Klappe muss nach dem Posteinwurf selbstständig schließen.

Nationale Abweichungen der Briefkästen sind möglich. Die Verfahren zur Prüfung der oben genannten Punkte sind
in der Norm beschrieben. Diese Norm ist eine Empfehlung, wird aber durch Eintragung in Ausschreibungen zur
Pflicht.

Zu beachten ist außerdem, dass bei Rechtsstreitigkeiten immer auf der Basis des aktuellen technischen Standes –
also der entsprechenden Norm – geurteilt wird (siehe Beispiel von Gerichtsurteilen).

Gültig für folgende Länder:
Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder
gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemaligen
jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mata, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich
und Zypern.

VORTEILE

Ihre Vorteile beim Erwerb eines Briefkastens nach DIN EN 13724

– keine zerknitterten, geknickten oder sonst beschädigten Briefe und Zeitungen

– keine langen Wege zur Postfiliale, um große unzustellbare Post abzuholen. (Der Postzusteller ist berechtigt,
die Zustellung in nicht EN-gerechte Briefkästen zu verweigern, um die zuzustellende Post nicht zu beschädigen.
Er hinterlässt in solchen Fällen eine Information im und am Briefkasten.)

– keine nasse Post bei sachgerechter Zustellung (vollständiger Einwurf von Briefpost, Zeitungen und
Werbesendungen)

– keine berechtigte Mietminderung möglich s. u./p>

– beste Qualität gegen Rost durch festgelegte korrosionsbeständige Materialien

– optimale Sicherheit gegen Vandalismus und Diebstahl von Postgut durch festgelegte Sicherheitsstandards

URTEILE

Kleinerer Briefschlitz, geringere Miete!

Köln (AP): Wenn der Schlitz am Briefkasten nicht groß genug ist, um Post im DIN A4-Format aufzunehmen, darf
der Mieter die Miete um ein halbes Prozent kürzen. Das Berliner Land¬gericht urteilte: „Treten durch die vom
Vermieter installierte Briefkastenanlagen Probleme bei der Zustellung von Zeitschriften oder DIN
A4-Umschlägen auf, so ist eine monatliche Minderung angemessen.“ (Az. 29520/90)

Nasse Post, geringere Miete!

Ein Briefkasten gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung. Wenn er nur schwer zu öffnen ist und bei Regen
eingelegte Post durchnässt wird, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung in Höhe von einem Prozent des
Mietzinses berechtigt. (AG Mainz, 8 C 98/96)