Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Max Knobloch Nachf. GmbH (nachfolgend „KNOBLOCH“), einschließlich Bestellungen über den Online-Shop, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 „Kunde“ bezeichnet Verbraucher und Unternehmer gemeinsam.

1.5 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn KNOBLOCH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung eines Auftrags oder Annahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.

1.6 Individuelle Vereinbarungen im konkreten Vertrag, insbesondere ausdrücklich vereinbarte Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB. Gesetzlich vorrangige Individualabreden bleiben unberührt. Technische Unterlagen, Montage-, Pflege-, Transport- oder Bedienhinweise werden Vertragsbestandteil, soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei Vertragsschluss auf sie Bezug genommen und sie dem Kunden zugänglich gemacht werden.

1.7 „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der am Sitz von KNOBLOCH geltenden gesetzlichen Feiertage.

§ 2 Angebote, Produktangaben, Kundenvorgaben und Vertragsschluss

2.1 Angebote von KNOBLOCH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbdarstellungen und sonstige Angaben dienen der Beschreibung. Sie werden nur dann zu einer Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

2.3 Außerhalb des Online-Shops kann KNOBLOCH das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Auslieferung beziehungsweise Ausführung der Leistung annehmen.

2.4 Im Online-Shop stellen die Produktdarstellungen kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche eine verbindliche Bestellung ab. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Der Vertrag kommt durch gesonderte Auftragsbestätigung, Versandbestätigung oder Lieferung zustande.

2.5 Außerhalb des Online-Shops gilt ein Mindestbestellwert von 50,00 EUR netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten. Gegenüber Verbrauchern wird der maßgebliche Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer vor Abgabe der Vertragserklärung ausgewiesen. Für Bestellungen im Online-Shop gilt kein Mindestbestellwert, sofern dort nichts Abweichendes angegeben ist.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten oder freigegebenen Maße, Texte, Namen, Logos, Konfigurationen, Zeichnungen, Einbauangaben, Stückzahlen, Farbangaben, Anschlagrichtungen, Ausschnitte, Elektro- und Datenangaben sowie sonstigen Vorgaben vor Vertragsschluss und vor einer Fertigungsfreigabe auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine vom Kunden erteilte Fertigungs- oder Zeichnungsfreigabe gilt als Bestätigung, dass die darin erkennbar wiedergegebenen Kundenvorgaben der Bestellung entsprechen. KNOBLOCH haftet nicht für Fehler, die ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Kundenvorgaben oder Freigaben beruhen und für KNOBLOCH nicht erkennbar waren. Gesetzliche Hinweis- und Aufklärungspflichten bleiben unberührt.

2.7 Soweit nicht ausdrücklich als Leistung von KNOBLOCH vereinbart, schuldet KNOBLOCH keine Prüfung der vom Kunden vorgegebenen Planung auf baurechtliche Zulässigkeit, Statik, Leitungsverläufe, Brandschutz, Barrierefreiheit, örtliche Einbaubedingungen oder sonstige öffentlich-rechtliche und technische Voraussetzungen. Erkennbare Unstimmigkeiten teilt KNOBLOCH dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten mit.

2.8 Gegenüber Unternehmern sind technisch oder fertigungstechnisch notwendige sowie handelsübliche Abweichungen, insbesondere bei Maßen, Gewicht, Farbton, Glanzgrad, Oberflächenstruktur, Material- oder Chargenbild, zulässig, soweit sie sich innerhalb anwendbarer Normen oder üblicher Fertigungs- und Materialtoleranzen bewegen und die vereinbarte Funktion oder den Wert der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Für Verbraucher gilt eine Abweichung von objektiven Anforderungen nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung erfüllt sind.

2.9 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Bestellungen im Online-Shop werden die Bestelldaten und die bei Vertragsschluss geltenden AGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Ein darüberhinausgehender dauerhafter Online-Zugang zum Vertragstext wird nicht geschuldet.

§ 3 Preise, Rechnungen und Zahlung

3.1 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Liefer-, Versand-, Verpackungs-, Avisierungs-, Montage- und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

3.2 Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Online-Shop ausgewiesenen Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Für Ersatzteilbestellungen und Lohnarbeiten gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen netto.

3.3 Erstkunden werden nur gegen Vorkasse beliefert. Bei Kunden, die länger als zwei Jahre keinen Umsatz mit KNOBLOCH erzielt haben, kann KNOBLOCH für neue Aufträge Vorkasse verlangen. Gleiches gilt, wenn KNOBLOCH aufgrund konkreter Umstände ein erhöhtes Ausfallrisiko annimmt, insbesondere wegen einer nachteiligen Veränderung der Bonität oder der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder wegen eines außergewöhnlich langen Leistungszeitraums oder Leistungsumfangs. Bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert von mehr als 10.000,00 EUR können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

3.4 Bei vereinbarter Vorkasse ist der Rechnungsbetrag, sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach vollständiger technischer sowie kaufmännischer Auftragsklarheit. Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht, kann KNOBLOCH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

3.5 Skonto darf nur abgezogen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Ein vereinbartes Skonto setzt voraus, dass sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

3.6 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern kann KNOBLOCH zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR sowie einen weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden verlangen.

3.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis und nicht, soweit zwingende Verbraucherrechte entgegenstehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.8 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann KNOBLOCH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit verlangen und bis zu deren Leistung noch ausstehende Leistungen zurückhalten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

3.9 Gegenüber Unternehmern kann KNOBLOCH bei einer vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss den vereinbarten Preis angemessen anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche, von KNOBLOCH nicht beherrschbare Kostenfaktoren, insbesondere Preise für Vormaterial, Energie, Fracht, Zölle oder gesetzliche Abgaben, nachweisbar verändern. Die Anpassung ist auf den Anteil der tatsächlichen Kostenveränderung beschränkt; Kostensenkungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Übersteigt eine Preiserhöhung insgesamt zehn Prozent des für den noch nicht erbrachten Leistungsteil vereinbarten Preises, kann der Unternehmer den von der Erhöhung betroffenen, noch nicht erbrachten Teil innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Erhöhung kündigen oder von ihm zurücktreten, soweit das gesetzlich zulässig ist.

3.10 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt. Soweit gesetzlich eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format vorgeschrieben ist, erfolgt die Rechnungsstellung in einem gesetzlich zulässigen Format. Im Übrigen kann KNOBLOCH Rechnungen insbesondere per E-Mail als PDF oder in Papierform übermitteln. Etwaige Kosten eines auf Wunsch des Kunden zusätzlich erfolgenden Papierversands werden nur berechnet, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Verpackung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug und höhere Gewalt

4.1 Die Verpackung erfolgt produkt- und transportgerecht. Art und Umfang der Verpackung sowie Versand- und Avisierungskosten ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Angaben im Online-Shop.

4.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Sie beginnen erst mit vollständiger technischer und kaufmännischer Auftragsklarheit, dem Eingang vereinbarter Freigaben und – bei Vorkasse – dem vollständigen Zahlungseingang. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätete Mitwirkung des Kunden verlängern die betroffenen Fristen angemessen zuzüglich einer erforderlichen Wiederanlaufzeit.

4.3 Ist bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Lieferzeit bestimmt oder aus den Umständen ableitbar, erfolgt die Lieferung spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist.

4.4 Gegenüber Unternehmern bezeichnet ein als „Liefertermin“ vereinbarter Termin, sofern nicht ausdrücklich ein „Anliefertermin“ oder eine Ankunft beim Kunden vereinbart ist, den Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer beziehungsweise bei Selbstabholung die Versand- oder Abholbereitschaft am Werk. Ist ausdrücklich ein Anliefertermin vereinbart, ist der vereinbarte Eingang am Lieferort maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Lieferzeitpunkt nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vereinbarung.

4.5 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über; bei Selbstabholung mit Bereitstellung und Mitteilung der Abholbereitschaft, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über; dies gilt nicht, wenn der Verbraucher den Transportdienstleister selbst beauftragt hat, ohne dass KNOBLOCH diesen zuvor benannt hat.

4.6 Lieferumfang bei Lieferungen an Verbraucher

4.6.1 Allgemeiner Lieferumfang: Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich der Umfang der geschuldeten Lieferleistung nach der im Angebot, in der Produktbeschreibung, im Bestellvorgang oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Versand- oder Lieferart. Soweit keine weitergehende Leistung ausdrücklich vereinbart ist, schuldet KNOBLOCH ausschließlich die ordnungsgemäße Versendung beziehungsweise Anlieferung der Ware an die vom Verbraucher angegebene Lieferadresse im Rahmen der für die jeweilige Ware geeigneten und von KNOBLOCH ausgewählten üblichen Versandart. KNOBLOCH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Art, Abmessungen, des Gewichts und der Beschaffenheit der Ware sowie der Lieferadresse das geeignete Versand-, Paket-, Fracht- oder Speditionsunternehmen und die sachgerechte Versandart auszuwählen, sofern dem Verbraucher hierdurch keine ausdrücklich vereinbarte Lieferleistung entzogen wird. Zusatzleistungen, die über die vereinbarte Standardlieferung hinausgehen, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

4.6.2 Paketversandfähige Ware: Bei paketversandfähiger Ware umfasst die Standardlieferung ausschließlich die Beförderung und Zustellung im Rahmen der üblichen Leistungen des von KNOBLOCH ausgewählten Paketdienstleisters an die angegebene Lieferadresse. Nicht Bestandteil der Standardlieferung sind insbesondere eine Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit oder innerhalb eines bestimmten Zeitfensters, eine telefonische oder sonstige individuelle Avisierung, eine persönliche Übergabe ausschließlich an den Besteller, eine Zustellung ausschließlich an eine bestimmte Person, eine Lieferung in ein bestimmtes Geschoss oder einen bestimmten Raum, das Auspacken, die Rücknahme oder Entsorgung von Verpackungsmaterial, die Zusammenstellung mehrerer Sendungen zu einem bestimmten Zustellzeitpunkt sowie Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme oder Montage. Eine solche Zusatzleistung wird nur geschuldet, wenn sie im konkreten Angebot, im Bestellvorgang oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. Die Zustellung paketversandfähiger Ware kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Bedingungen des eingesetzten Paketdienstleisters insbesondere durch Übergabe an den Verbraucher, an einen zulässigen Ersatzempfänger, durch Einlegung in eine geeignete Paketempfangsvorrichtung, durch Zustellung an eine vom Verbraucher bestimmte Empfangsstelle oder – aufgrund einer entsprechenden Weisung oder Vereinbarung – an einen Ablageort oder eine Abholstation erfolgen. Ist eine Zustellung an der angegebenen Adresse nicht möglich, kann die Sendung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der zulässigen Zustellbedingungen des eingesetzten Paketdienstleisters zur Abholung bereitgestellt oder ein weiterer Zustellversuch vorgenommen werden. Hat der Verbraucher dem Paketdienstleister selbst eine Abstellgenehmigung, einen Ablageort, einen Paketkasten, eine Empfangsperson oder eine sonstige abweichende Zustellanweisung vorgegeben, richtet sich die Zustellung nach dieser Weisung, soweit diese gesetzlich und tatsächlich zulässig ist. Der Verbraucher ist dafür verantwortlich, eine vollständige und zustellfähige Lieferanschrift anzugeben. Er hat KNOBLOCH vor Versand über ihm bekannte Umstände zu informieren, die eine gewöhnliche Paketzustellung wesentlich erschweren oder ausschließen, soweit diese für die Durchführung der Lieferung relevant sind.

4.6.3 Speditions- und nicht paketversandfähige Ware: Bei Speditionsware, Stückgut oder sonstiger nicht paketversandfähiger Ware schuldet KNOBLOCH, soweit keine weitergehende Lieferleistung ausdrücklich vereinbart ist, ausschließlich den Transport bis zu einer der Lieferadresse nächstgelegenen Stelle, die mit dem eingesetzten Lieferfahrzeug unter gewöhnlichen Verkehrs-, Zufahrts- und Sicherheitsbedingungen rechtlich zulässig und gefahrlos erreichbar ist („Lieferstelle“). Nicht Bestandteil dieser Standardlieferung sind insbesondere das Abladen oder Absetzen der Ware vom Lieferfahrzeug, die Verbringung auf das Grundstück, über Zufahrtswege, durch Tore, Türen oder Gebäude, die Einbringung in Wohnungen oder sonstige Verwendungsstellen, der Transport über Treppen oder in andere Geschosse, das Auspacken, die Entsorgung von Verpackungen, der Einsatz von Kranen, Hebezeugen oder sonstigen besonderen Entlade- oder Transportmitteln sowie Aufstellung, Ausrichtung, Befestigung, Anschluss, Inbetriebnahme oder Montage. Derartige Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Wird ausdrücklich eine Lieferung „frei Bordsteinkante“ vereinbart, umfasst diese den Transport bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen, mit dem Lieferfahrzeug gefahrlos und rechtlich zulässig erreichbaren Bordsteinkante sowie das dort im Rahmen der vereinbarten Transportart übliche Abladen und Bereitstellen der Ware. Eine weitere Verbringung, Einbringung, Aufstellung oder Montage ist hiervon nicht umfasst.

4.6.4 Keine Änderung des gesetzlichen Gefahrübergangs: Die vorstehenden Regelungen bestimmen ausschließlich Art und Umfang der von KNOBLOCH geschuldeten Lieferleistung. Die gesetzlichen Vorschriften über den Gefahrübergang bei Verbrauchsgüterkäufen bleiben unberührt. Insbesondere geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nicht allein dadurch auf den Verbraucher über, dass KNOBLOCH die Ware einem Paketdienstleister, Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister übergibt.

4.7 Gegenüber Unternehmern umfasst eine vereinbarte Anlieferung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, den Transport bis zu einer mit dem eingesetzten Lieferfahrzeug gefahrlos und rechtlich zulässig erreichbaren Entladestelle an der angegebenen Lieferadresse. Entladung, Verbringung auf dem Grundstück oder im Gebäude, Einbringung, Aufstellung, Kran- oder Hebeeinsatz und Montage sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind.

4.8 Der Unternehmer stellt sicher, dass die Lieferstelle zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und zur Anlieferung geeignet ist, erforderliche Zufahrts-, Halte- oder Entladegenehmigungen vorliegen und – soweit Entladung nicht von KNOBLOCH geschuldet ist – geeignetes Personal und Gerät zur unverzüglichen Entladung bereitstehen. Er hat KNOBLOCH rechtzeitig über besondere Zufahrts-, Zeitfenster-, Gewicht-, Höhen- oder sonstige Beschränkungen zu informieren.

4.9 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

4.10 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von KNOBLOCH nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Energie- oder Rohstoffausfälle, Cyberangriffe auf die für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur sowie nicht zu vertretende Lieferausfälle trotz rechtzeitigem und ausreichendem Deckungsgeschäft. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten; weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4.11 Gerät der Kunde mit der Annahme oder Abholung in Verzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, kann KNOBLOCH die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten, insbesondere Lager-, Handling-, erneute Anfahrts- und Transportkosten, verlangen. KNOBLOCH kann die Ware auf Kosten des Kunden angemessen einlagern oder einlagern lassen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

4.12 Unternehmer müssen erkennbare Transport- und Verpackungsschäden bei Anlieferung möglichst auf dem Abliefernachweis des Frachtführers vermerken, fotografisch dokumentieren und Verpackung sowie beschädigte Ware bis zur Klärung aufbewahren. Für Kaufleute bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt. Verbraucherrechte werden durch diese Mitwirkungsempfehlung nicht eingeschränkt.

4.13 Die Regelungen zu Abrufaufträgen gelten nur gegenüber Unternehmern. Vereinbarte Abrufmengen und Abruftermine sind fristgerecht einzuhalten. Nach Ablauf eines vereinbarten Abrufzeitraums kann KNOBLOCH nach angemessener Nachfrist Abnahme und Zahlung der Restmenge verlangen. Ist kein Abrufzeitraum bestimmt, kann KNOBLOCH nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums eine konkrete angemessene Abruffrist setzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Sonderanfertigungen, Änderungen, Freigaben und Vertragsbeendigung

5.1 Sonderanfertigungen sind Waren, die nicht vorgefertigt sind und aufgrund einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Kunden hergestellt werden oder eindeutig auf dessen persönliche beziehungsweise betriebliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierzu können insbesondere Briefkasten-, Paketfach-, Kommunikations- und Übergabesysteme sowie Waren mit kunden-spezifischen Maßen, Farben, Beschriftungen, Ausschnitten oder technischen Ausstattungen gehören.

5.2 Nach einer Fertigungsfreigabe oder nach Beginn der Konstruktion, Materialdisposition oder Fertigung besteht kein vertraglicher Anspruch auf nachträgliche Änderung. Soweit KNOBLOCH einer Änderung zustimmt, erhält der Kunde hierfür eine gesonderte Bestätigung oder ein gesondertes Angebot. Bereits vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen werden neu bestimmt.

5.3 Änderungswünsche gelten erst als beauftragt, wenn KNOBLOCH ihnen in Textform zugestimmt hat. Durch Änderungen verursachter Konstruktions-, Material-, Prüf-, Fertigungs-, Montage- oder Logistikaufwand ist vom Kunden zu tragen, soweit vereinbart oder gesetzlich ersatzfähig.

5.4 Soweit dem Kunden kein gesetzliches Kündigungs- oder Lösungsrecht zusteht, ist eine Stornierung ausgeschlossen. KNOBLOCH kann einer Vertragsaufhebung zustimmen und diese von Ersatz bereits entstandener Aufwendungen, erbrachter Leistungen und sonstiger Nachteile abhängig machen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

5.5 Soweit dem Kunden bei einem Werkvertrag ein freies Kündigungsrecht zusteht, bleiben dieses Recht und sonstige zwingende Kündigungsrechte unberührt. KNOBLOCH ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Vergütung zu verlangen; anzurechnen sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb. Soweit § 648 BGB anwendbar ist, wird vermutet, dass KNOBLOCH fünf Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen.

5.6 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Bei Sonderanfertigungen besteht unter den Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB kein Widerrufsrecht; hierzu gilt § 14.

§ 6 Mitwirkungspflichten und sonstige Leistungsstörungen

6.1 Der Kunde erbringt erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und verwertbar, insbesondere Entscheidungen, Freigaben, Angaben, Unterlagen, Zugänge, Terminabstimmungen und bauseitige Voraussetzungen.

6.2 Verzögert sich die Leistung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, verschieben sich betroffene Fristen angemessen. KNOBLOCH kann nachweislich entstandene angemessene Warte-, Stillstands-, Lager-, Umplanungs-, Wiederanlauf-, Reise- und sonstige Mehrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

6.3 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung, kann KNOBLOCH eine angemessene Frist setzen und nach fruchtlosem Ablauf gesetzliche Rechte ausüben, insbesondere Leistung zurückhalten, Mehraufwendungen oder Entschädigung verlangen sowie kündigen oder zurücktreten.

6.4 Kommt der Kunde einer fälligen Zahlungs- oder wesentlichen Vertragspflicht nicht nach, kann KNOBLOCH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine Frist setzen und nach erfolglosem Ablauf zurücktreten beziehungsweise kündigen, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt.

§ 7 Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs- und sonstige Dienstleistungen

7.1 Umfang und Inhalt ergeben sich ausschließlich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, insbesondere Elektroarbeiten, Kernbohrungen, Abdichtungen, Gerüste, Hebezeuge, Strom- und Datenanschlüsse, Fundamente, Erdarbeiten, Maler- und Putzarbeiten sowie bauliche Anpassungen, sind nicht geschuldet.

7.2 Der Kunde stellt bauseitige Voraussetzungen her, insbesondere geeignete Untergründe, richtige Einbaumaße und Höhen, geklärte Leitungsverläufe, Genehmigungen, freie und sichere Zugänge, Arbeitsflächen, Gerüste/Hebemittel sowie Strom- und Datenanschlüsse.

7.3 Der Kunde informiert über verdeckte Leitungen, Gefahrenstellen, Sicherheitsregeln und sonstige relevante Umstände. KNOBLOCH darf Arbeiten unterbrechen oder nicht beginnen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nicht möglich ist.

7.4 Fehlende bauseitige Voraussetzungen, unrichtige Angaben oder sonst vom Kunden zu vertretende Umstände begründen Ersatz angemessener Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Umplanungen.

7.5 Vom Kunden vorgegebene Maße bleiben dessen Verantwortung. Ein Aufmaß durch KNOBLOCH umfasst nur ausdrücklich beauftragte und dokumentierte Maße und ersetzt keine Prüfung von Planung, Statik, Leitungen oder Genehmigungen.

7.6 Bei werkvertraglicher Leistung ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern setzt den gesetzlichen Hinweis in Textform voraus.

7.7 Bei gemeinsamer Abnahme müssen Mängel oder Restarbeiten in einem Protokoll konkret bezeichnet werden. Die Abnahme im Übrigen wird durch unwesentliche Mängel nicht ausgeschlossen.

7.8 Wird KNOBLOCH mit Prüfung, Reparatur oder Störungsbeseitigung beauftragt und liegt kein von KNOBLOCH zu vertretender Mangel vor, gilt die Serviceleistung als vergütungspflichtig. Gegenüber Unternehmern können Prüf-, Reise- und sonstige Kosten verlangt werden, wenn der Unternehmer die Fremdursache hätte erkennen können.

§ 8 Mängelrechte, Untersuchungspflichten, Reklamationsbearbeitung und Garantien

8.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte; gesetzliche Wahlrechte, Kostentragungspflichten und Verjährungsfristen werden nicht eingeschränkt.

8.2 Bei Kaufleuten gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Mängelanzeigen müssen Auftrag, Position und Mangel konkret bezeichnen.

8.3 Unternehmer, die keine Kaufleute sind, müssen offensichtliche Mängel möglichst innerhalb von sieben Werktagen und später erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.4 Gegenüber Unternehmern leistet KNOBLOCH nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Nacherfüllung. KNOBLOCH ist eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen. Der Kunde hat die beanstandete Ware auf Verlangen zur Prüfung bereitzuhalten oder – soweit zumutbar und nach Abstimmung – zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Selbstvornahme-, Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und dieser AGB bestehen.

8.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren grundsätzlich ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn und bei Werkleistungen grundsätzlich ein Jahr ab Abnahme, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Ausnahmen gelten insbesondere bei Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Produkthaftung, Rückgriff und bei zwingenden längeren Fristen.

8.6 Mängelrechte bestehen nicht, soweit der Zustand oder Folgeschäden durch unsachgemäße Montage, fehlerhafte Installation, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Überlastung, ungeeignete Reinigungs-/Pflegemittel, Nichtbeachtung von Hinweisen, äußere Einwirkung, Vandalismus, Veränderung, ungeeignete Umgebung, dauerhafte Feuchtigkeit, aggressive oder korrosive Einflüsse, Kontaktkorrosion, Flugrost oder aggressive Baustoffe verursacht wurden. Normale Abnutzung ist kein Mangel.

8.7 Fertigungs-, material- oder chargenbedingte optische Unterschiede bei Farbe, Glanz, Struktur, Schliffbild oder Oberfläche sind gegenüber Unternehmern kein Mangel, soweit zulässige Toleranzen eingehalten sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Anforderungen.

8.8 Ein besonderer, vom üblichen Verwendungszweck abweichender Einsatz wird nur geschuldet, wenn er vor Vertragsschluss mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Anforderungen an die objektive und subjektive Vertragsmäßigkeit bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt.

8.9 Freiwillige Haltbarkeits-, Beschichtungs-, Korrosions-, Durchrostungs- oder sonstige Produktgarantien bestehen ausschließlich nur bei ausdrücklicher Zusage. Dauer, Umfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Abwicklung bestimmen sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Angaben wie „5 Jahre“ oder „15 Jahre“ sind nur bei ausdrücklicher Garantiebezeichnung ein Garantieversprechen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

8.10 Für Reklamationen soll der Kunde Auftrags-/Rechnungsnummer, Position, Fehlerbeschreibung, Fotos sowie Einbau- und Umgebungsbedingungen bereitstellen. KNOBLOCH ist vor kostenverursachender Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

8.11 Bei Waren mit digitalen Elementen und digitalen Leistungen gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern richten sich Funktionsumfang, Schnittstellen, Kompatibilität, Aktualisierung, Support und Betrieb nach Vereinbarung. Störungen durch Stromversorgung, Netzwerk, Mobilfunk, Kunden-IT oder Drittanbieter liegen nicht im Verantwortungsbereich von KNOBLOCH, soweit diese nicht zum Leistungsumfang gehören.

§ 9 Haftung

9.1 KNOBLOCH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KNOBLOCH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Verlust oder Wiederherstellung von Daten bei leichter Fahrlässigkeit auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre, soweit Datensicherung nicht selbst geschuldet ist.

9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Freiwillige Warenrücknahme

10.1 Die nachfolgenden Regelungen betreffen ausschließlich freiwillige Warenrücknahmen außerhalb gesetzlicher Mängel- und Widerrufsrechte. Gesetzliche Rechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

10.2 Für Sonderanfertigungen und Leuchtmittel ist eine freiwillige Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

10.3 Sonstige Rücksendungen bedürfen einer vorherigen Zustimmung und Rücksendenummer durch KNOBLOCH. Nicht genehmigte Rücksendungen können auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt werden.

10.4 Die Kosten einer freiwilligen Rücksendung trägt der Kunde. Die Ware muss vollständig, unbenutzt beziehungsweise ohne über notwendige Prüfung hinausgehende Gebrauchsspuren, transportsicher verpackt und soweit zumutbar in Originalverpackung zurückgesandt werden. Fehlende Bestandteile, Beschädigungen oder eine über die Prüfung hinausgehende Wertminderung können bei der Gutschrift berücksichtigt werden.

10.5 Gegenüber Unternehmern kann KNOBLOCH bei genehmigter freiwilliger Rücknahme 20 Prozent des Nettowarenwerts als pauschalen Standardaufwand abziehen. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. Zusätzliche außergewöhnliche Kosten werden nicht doppelt berechnet.

10.6 Zurückgesandte Muster werden nur gutgeschrieben, wenn sie berechnet wurden und wiederverkäuflich sind.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von KNOBLOCH.

11.2 Die Ziffern 11.2 bis 11.7 gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. KNOBLOCH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

11.3 Der Unternehmer behandelt Vorbehaltsware pfleglich und teilt Zugriffe Dritter, Beschädigung oder Verlust unverzüglich mit.

11.4 Die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig. Forderungen aus Weiterverkauf werden in Höhe des Rechnungswerts an KNOBLOCH abgetreten; KNOBLOCH nimmt die Abtretung an. Die Einziehungsermächtigung kann bei Zahlungsverzug oder Gefährdung widerrufen werden.

11.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für KNOBLOCH. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwirbt KNOBLOCH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehalts-ware zum Wert der übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

11.6 Wird Vorbehaltsware mit Grundstück oder Gebäude eines Dritten verbunden und erwirbt der Unternehmer hierdurch eine Forderung, tritt er diese einschließlich Sicherungsrechte in Höhe des Rechnungswerts an KNOBLOCH ab; KNOBLOCH nimmt an. Die Einziehungsermächtigung nach Ziffer 11.4 gilt entsprechend.

11.7 Bei vertragswidrigem Verhalten kann KNOBLOCH nach gesetzlichen Voraussetzungen Herausgabe verlangen; dies gilt nicht automatisch als Rücktritt.

11.8 KNOBLOCH gibt Sicherheiten nach eigener Wahl frei, soweit ihr realisierbarer Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent übersteigt.

§ 12 Zeichnungen, Modelle, Know-how und Schutzrechte

12.1 An Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Modellen, Kalkulationen, Konfigurationen, technischen Lösungen und Unterlagen behält KNOBLOCH Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte. Nutzung zur Nachfertigung oder Fertigung durch Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

12.2 Liefert KNOBLOCH nach Kundenvorgaben, steht der Kunde dafür ein, dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

12.3 Gegenüber Unternehmern stellt der Kunde KNOBLOCH von berechtigten Drittansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, soweit die Rechtsverletzung auf Kundenvorgaben beruht und vom Kunden zu vertreten ist.

12.4 Allgemeines technisches Know-how, Standardmodule, Fertigungsmethoden, nicht ausschließlich entwickelte Lösungsprinzipien und Erfahrungen verbleiben bei KNOBLOCH und dürfen auch für andere Projekte genutzt werden.

§ 13 Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter https://www.max-knobloch.com/service/datenschutz  und – für den Online-Shop – aus der dort verlinkten Datenschutzerklärung.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

14.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils einschlägigen Widerrufsbelehrung in Anlage 1 beziehungsweise Anlage 2.

14.2 Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über nicht vorgefertigte Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

14.3 Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

14.4 Bei online geschlossenen widerrufsfähigen Verträgen kann der Verbraucher die hervorgehoben und leicht zugänglich bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion nutzen. Nach Nutzung der Bestätigungsfunktion erhält er unverzüglich auf dauerhaftem Datenträger eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit der Widerrufserklärung.

§ 15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Streitbeilegung

15.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit zwingender Schutz des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird. Gegenüber Unternehmern ist das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

15.2 Erfüllungsort ist gegenüber Unternehmern der Sitz von KNOBLOCH, sofern nichts anderes vereinbart ist.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis 04720 Döbeln. KNOBLOCH kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15.4 KNOBLOCH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags müssen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individualabreden und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

16.2 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Anlage 1: Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen an Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben. Bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Ware; bei einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken mit Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Max Knobloch Nachf. GmbH, Burgstraße 38, 04720 Döbeln, Telefon: +49 3431 6064-200, E-Mail: info@max-knobloch.com) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Bei einem über den Online-Shop geschlossenen Vertrag können Sie zusätzlich den dort dauerhaft zugänglichen Button „Vertrag widerrufen“ und anschließend die Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ nutzen. Sie erhalten unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an Max Knobloch Nachf. GmbH, Burgstraße 38, 04720 Döbeln, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Bei nicht paketversandfähigen Waren tragen Sie die unmittelbaren Rücksendekosten nur, sofern wir Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung hierüber und über die konkrete Höhe oder eine belastbare Schätzung dieser Kosten informiert haben.

Sie müssen für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

Anlage 2: Widerrufsbelehrung für eigenständige Dienstleistungen an Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Max Knobloch Nachf. GmbH, Burgstraße 38, 04720 Döbeln, Telefon +49 3431 6064-200, E-Mail info@max-knobloch.com) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Bei einem über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag können Sie zusätzlich den dort dauerhaft zugänglichen Button „Vertrag widerrufen“ und anschließend die Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ nutzen. Sie erhalten unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie uns im Widerrufsfall einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für Werter-satz erfüllt sind.

Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begin-nen, und bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und die weiteren ge-setzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Anlage 3: Muster-Widerrufsformular

An Max Knobloch Nachf. GmbH, Burgstraße 38, 04720 Döbeln, E-Mail: info@max-knobloch.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

________________________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________

________________________________________________________________________________

Datum: ____________________    Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen

 

 

Anlage 4: Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Verbraucher

Döbeln, September 2026