Wichtig für Planer, Hauseigentümer und Verwaltungen (Stand Juli 2022).

 
Die Norm „DIN EN 13724“ legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Öffnung von Briefkästen sowie zur Auslieferung von Briefpost fest. Sie unterscheidet sich von ihren Vorläufern durch deutlich anspruchsvollere Kriterien. Das bedeutet für die Kunden mehr Sicherheit bei der Zustellung von Briefpost. Dieses Dokument gibt die Norm inklusive ihrer Ergänzung vom August 2016 und damit den heute (Juli 2022) gültigen Stand wieder.

 

Norm-Kriterien der EN 13724-Klassifizierung

 

  • Klassifizierung in 4 verschiedene Typen von Einwurföffnungen (Außenbereich, Innenbereich, Durchwurf, Tür-/Seitenwand).
  • Ausweisung von 3 verschiedenen Einwurfgrößen (Quereinwurf mit Breite min. 325 mm/max. 400 mm bei Einwurfhöhe min. 30 mm/max. 35 mm oder Einwurfhöhe min. 35 mm/max. 45 mm: Längseinwurf mit Breite min. 230 mm/max. 280 mm bei Einwurfhöhe min. 30 mm/max. 35 mm).
  • Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion nach EN 1670 und gegen Eindringen von Wasser (Regentest und Festlegung der erlaubten Menge des eingedrungenen Wassers), unter der Vorrausetzung, dass sämtliche Öffnungen geschlossen sind.
  • Widerstand gegen Einbruch durch stabile Materialien und Schlösser mit einer Einteilung in 3 Sicherheitsstufen (die erlaubte Verformung wird festgelegt, wenn Hausbriefkästen bei Stufe 1 mit 150 N und bei Stufe 2 mit 220 N belastet werden; hochwertige Schlösser mit 200 Schließverschiedenheiten bei Stufe 1 und 500 bei Stufe 2).
  • Ein Briefumschlag im Format C4 muss, ohne ihn zu falten oder zu beschädigen, zugestellt bzw. entnommen werden können (C4 = 229 x 324 mm).
  • Die Einbauhöhe der Schlösserachse muss zwischen 900 mm und 1300 mm liegen. In dieser Höhe sollten mindestens 30% der Schlösser platziert sein. Aus ergonomischen Gründen sollte die untere Kante der niedrigsten Einwurföffnung und die obere Kante der höchsten Einwurföffnung auf einer Höhe zwischen 700 mm und 1700 mm liegen (gemessen von der Bodenebene auf der Einwurfseite, liegend).
  • Zur Gewährleistung der Sicherheit des Benutzers sowie wegen drohender Verletzungsgefahr dürfen Komponenten von Einwurföffnungen keine scharfen Ecken besitzen.
  • Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit sind Hausbriefkästen ohne Sichtfenster auszustatten. Wird ein Fenster gewünscht, muss es
    transparent sein.
  • Forderung nach definierten Sicherungen gegen unbefugtes Entnehmen, bis zu einem Abstand von 680 mm zwischen Kastenboden und Einwurföffnung.
  • Das Mindestvolumen wird mit einer Stapelhöhe von 40 mm Postgut im Normbriefumschlag C4 festgelegt.
  • Wenn der Hersteller erklärt, dass sein Produkt dieser Norm entspricht, so ist das Produkt gemäß dieser Vorschrift zu kennzeichnen.
  • Eine Montageanleitung muss passend zum Produkt zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Klappe muss nach dem Posteinwurf selbstständig schließen.

 

Nationale Abweichungen der Briefkästen sind möglich. Die Verfahren zur Prüfung der oben genannten Punkte sind in der Norm beschrieben. Diese Norm ist eine Empfehlung, wird aber durch Eintragung in Ausschreibungen zur Pflicht.

Zu beachten ist außerdem, dass bei Rechtsstreitigkeiten immer auf der Basis des aktuellen technischen Standes – also der entsprechenden Norm – geurteilt wird (siehe Beispiel von Gerichtsurteilen).

 

Gültig für folgende Länder:

 
Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mata, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

 

Ihre Vorteile beim Erwerb eines Briefkastens nach DIN EN 13724

 

  • keine zerknitterten, geknickten oder sonst beschädigten Briefe und Zeitungen
  • keine langen Wege zur Postfiliale, um große unzustellbare Post abzuholen. (Der Postzusteller ist berechtigt, die Zustellung in nicht
    EN-gerechte Briefkästen zu verweigern, um die zuzustellende Post nicht zu beschädigen. Er hinterlässt in solchen Fällen eine
    Information im und am Briefkasten.)
  • keine nasse Post bei sachgerechter Zustellung (vollständiger Einwurf von Briefpost, Zeitungen und Werbesendungen)
  • keine berechtigte Mietminderung möglich (siehe weiter unten)
  • beste Qualität gegen Rost durch definiert korrosionsbeständige Materialien
  • optimale Sicherheit gegen Vandalismus und Diebstahl von Postgut durch definierte Sicherheitsstandards

 

Urteile

 
Kleinerer Briefschlitz, geringere Miete!

 
Köln (AP): Wenn der Schlitz am Briefkasten nicht groß genug ist, um Post im DIN A4-Format aufzunehmen, darf der Mieter die Miete um ein halbes Prozent kürzen. Das Berliner Land¬gericht urteilte: „Treten durch die vom Vermieter installierte Briefkastenanlagen Probleme bei der Zustellung von Zeitschriften oder DIN A4-Umschlägen auf, so ist eine monatliche Minderung angemessen.“ (Az. 29520/90).

 

Nasse Post, geringere Miete!

 
Ein Briefkasten gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung. Wenn er nur schwer zu öffnen ist und bei Regen eingelegte Post durchnässt wird, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung in Höhe von einem Prozent des Mietzinses berechtigt. (AG Mainz, 8 C 98/96)