LEBENSDAUER UND DURCHROSTUNG

Neben der gesetzlichen Gewährleistung erhalten Sie auf unsere Artikel zusätzlich eine fünfjährige allgemeine Produktgarantie und eine zehnjährige Garantie gegen Durchrostung!

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

 

  • Korrosionsschäden, die durch Flugrost verursacht worden sind
  • Schäden an Aluminiumteilen, die durch den direkten Kontakt mit Gips, Kalk, Zement o. ä. entstanden sind
  • Produkte, an denen durch nicht von uns autorisierten Personen Veränderungen oder Einbauten vorgenommen wurden
  • Schäden, die durch mechanische Einflüsse (insbesondere Vandalismus) entstanden sind
  • Schäden, die auf unsachgemäßem Gebrauch, fehlender Pflege, Verschleißerscheinungen, ungeeigneten Pflegemitteln oder Naturkatastrophen beruhen
  • alle elektrischen und elektronischen Komponenten und Einbauteile

Garantievoraussetzung für Elektrik und Elektronik ist ihre Installation durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist nicht verlängert.

Für alle unsere Produkte, welche per Onlinekauf erworben worden sind, gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

 

 

PFLEGEHINWEISE

Pflegehinweise – Für ein langes Produktleben!

 

  • Bitte alle Produkte, insbesondere Edelstahlprodukte, bei Verschmutzung oder aggressiven Umwelteinflüssen (z. B. salzhaltige Luft) regelmäßig reinigen. Nur so ist eine lange Lebensdauer garantiert. Die pulverbeschichteten Oberflächen sowie die Oberflächen aus Edelstahl und eloxiertem Aluminium sind mit warmen Wasser unter Zusatz von herkömmlichen Haushaltsreinigern zu säubern.
  • Edelstahloberflächen können zusätzlich mit unserer speziellen Edelstahlpflege (Bestellnummer 24035) behandelt werden.
  • Bitte keine mechanischen oder oxydlösenden Pflegemittel verwenden. Diese greifen die Oberflächen an und zerstören sie. Türscharniere und Schlösser sollten zweimal jährlich mit Spezialpflege- bzw. Schmiermitteln behandelt werden.

 

 

Qualitätsschein

  • Wir fertigen unsere Produkte nach höchsten Qualitätsstandards. Sollten Sie dennoch einen Grund zur Beanstandung Ihrer Lieferung haben, dann wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail oder Fax oder gern auch telefonisch an Ihren Kundenbetreuer.

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben:

  • Auftragsnummer und Positionsnummer
  • Art der Beanstandung
  • Bilddokumente des Mangels: Detailaufnahme des Mangels und Gesamtbild des Produktes

Das weitere Vorgehen stimmen Sie dann bitte mit Ihrem Kundenbetreuer ab.

Bitte senden Sie mangelhafte Ware nicht unaufgefordert an uns zurück!

Eine Warenrücknahme ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

 

Transportschaden & Versand

Transportschaden soll nicht ihr Schaden sein!

Warentransporte sind grundsätzlich nicht risikolos. Sie werden durch Dinge gefährdet, welche außerhalb unserer Kontrolle sind. Deshalb sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Denn im Schadensfall sind Sie der Geschädigte!

Damit Sie Ihre Rechte wahren können, ist grundsätzlich zu beachten:

 

  • Die Ware muss SOFORT bei der Anlieferung auf Beschädigungen geprüft werden.
  • Ist die Verpackung offensichtlich von außen beschädigt (offene Transportschäden), ist dies dem Frachtführer gegenüber unverzüglich     anzuzeigen.
  • Die Annahme des Transportgutes ist zu verweigern.
  • Alternativ kann im Beisein des Frachtführers die Ware geöffnet werden, um sie auf tatsächliche Schäden und/oder Fehlmengen zu prüfen.
  • Die Schädigung muss zudem schriftlich auf Frachtdokumenten festgehalten und vom Spediteur bestätigt werden.
  • Es ist ratsam, die Schädigung fotografisch zu dokumentieren und auch das Kennzeichen des LKW notieren.
  • Damit die Haftung des Frachtführers einsetzt, müssen Schäden vom Empfänger innerhalb der gesetzlichen Fristen, d. h. unverzüglich,
  • spätestens jedoch nach sieben Kalendertagen, schriftlich beanstandet werden.
  • Für offene Transportschäden hat dies unmittelbar beim Wareneingang zu geschehen.

 

Verhalten bei verdeckten Transportschäden, d. h. die Verpackung ist unbeschädigt und es liegt kein anderer offensichtlicher Mangel vor.

 

  • Sollten kleinere Dellen oder andere leichte Verformungen der Kartonage auffallen, ist es ratsam, im Beisein des Frachtführers den Karton zu öffnen, um eine Beschädigung der Ware auszuschließen oder festzustellen.
  • Sollte eine Beschädigung hierbei tatsächlich festgestellt werden, ist dann analog zum offenen Transportschaden zu behandeln.
  • Wird der Schaden tatsächlich erst später entdeckt, ist dieser unverzüglich, schriftlich an Knobloch zu melden (spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt).
  • Wenn der Empfänger nachweisen kann, dass die Beschädigung beim Transport geschehen ist, haftet der Frachtführer

 

Es gilt: Lieber zweimal um die Palette herumgehen, statt sofort zu quittieren – es sind nur wenige Sekunden, die aber viele Stunden Ärger sparen helfen!

  • Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde die Unversehrtheit der Ware zum Ablieferzeitpunkt und entbindet den Frachtführer von weitergehenden Ansprüchen, denn die Ware befindet sich nicht mehr in seinem Besitz.
  • Ab dem Zeitpunkt der Unterschrift gilt die Ware als einwandfrei zugestellt und weitere Ansprüche können nur durch einen glaubhaftgemachten Nachweis (zum Bsp. durch einen Sachverständigen), dass die Schädigung infolge des Transportes erfolgt ist, in Richtung Frachtführer durchgesetzt werden.
  • Unsere (direkte und gesetzliche) Verantwortung geht mit Übernahme der Ware durch den Frachtführer an diesen über.
  • Nach Warenabgabe – eindeutig belegt durch Quittierung der Annahme – geht die Verantwortung auf den Kunden über.

 

SERVICE-HOTLINE:+49 3431 6064-200